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MLP weiter meiden 20.12.2004
SdK AktionärsNews
Die Experten von "SdK AktionärsNews" empfehlen weiterhin die Aktie von MLP (ISIN DE0006569908 / WKN 656990) zu meiden.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim habe gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen Anklage erhoben. Ebenso angeklagt worden sei der frühere kaufmännische Leiter des Finanzdienstleisters sowie ein Vorstand der MLP Lebensversicherung AG.
Bei der Anklage gehe es im Wesentlichen um die Punkte, die von Seiten der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) seit Jahren an der Bilanzierung kritisiert worden seien. Den Angeschuldigten werde zur Last gelegt, die Jahresabschlüsse des Geschäftsjahrs 2001 bewusst unrichtig aufgestellt zu haben, um die Ertragslage und das Wachstum der Unternehmen in günstigerem Licht erscheinen zu lassen. Erlöse aus verkauften Forderungen und Rückversicherungsprovisionen seien als Gewinne ausgewiesen worden, während ihnen gegenüberstehende Rückzahlungsverpflichtungen nicht in die Bilanz aufgenommen worden seien.
Weiter äußere die Staatanwaltschaft den Verdacht, dass im Rahmen der Halbjahresberichterstattung der MLP AG im Jahr 2002 in unzulässiger Weise Erträge des zweiten Halbjahres aus Verkäufen an die österreichische Uniqa-Gruppe bereits im ersten Halbjahr ausgewiesen worden seien und dass im Mai 2002 die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung der MLP AG unzutreffend unterrichtet worden sei.
Dabei sei im Vorstandsbericht wahrheitswidrig behauptet worden, insbesondere MLP Leben habe im Jahr 2001 den geplanten Jahresüberschuss übertroffen, so dass die abstimmenden Aktionäre von einem unzutreffenden Wert des Lebensversicherungsunternehmens ausgegangen seien, das im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung im Wege der Sacheinlage in die MLP AG habe eingebracht werden sollen.
Die MLP-Aktie habe in 2001 aufgrund der offensichtlich falschen Darstellung bei über 120 Euro notiert und werde derzeit bei nur noch rund 15 Euro gehandelt. Komme es zu einer Verurteilung, so würden dien Experten mit erheblichen Schadenersatzansprüchen der getäuschten Aktionäre nicht nur gegen die persönlich Handelnden, sondern auch gegen die MLP AG selbst rechnen.
Aus diesem Grund raten die Experten von "SdK AktionärsNews" die MLP-Aktie weiter zu meiden.
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